Maßgefertigte Einlagen für Sicherheitsschuh

nach der Ö-Norm Z1259

Beratung rund um die Einlagenversorgung

Unsere Füße bzw. der gesamte menschliche Körper ist beim Gehen und Laufen vielen Belastungen ausgesetzt. Asphalt und Beton überfordern die Dämpfung der Fersen und Fußsohlen, ständiges Sitzen oder Stehen führt zur Überlastung von Knochen und Muskulatur und hohe Schuhabsätze haben auf Dauer chronische Überlastungsschäden zur Folge. Wir informieren Sie, wie Sie Ihren Füßen mit maßgeschneiderten Einlagen auf Dauer etwas Gutes tun können.

Maßgefertigte Einlagen für Sicherheitsschuh nach der Ö-Norm Z1259

Für eine orthopädische Schuheinlage wird von uns in einem ersten Schritt genau Maß an Ihrem Fuß genommen. Nach diesem Fuß-Check besprechen wir Ihre individuellen Fußprobleme und berücksichtigen dabei auch eventuelle Angaben Ihres Arztes. Im Anschluss an die Modellabnahme erfolgt die Anfertigung der Einlagen nach traditioneller Methode sowie unter Verwendung moderner EDV-Systeme. Die Fertigung erfolgt nach der Ö-Norm Z1259. Bei Abholung wird die Passform der Einlagen an Ihrem Fuß nochmals genau überprüft.

Informationen über Einlagen in Sicherheitsschuhen

Seit April 2012 ist die neue ÖNorm Z 1259 in Kraft getreten. Diese Norm regelt die Herstellung und Konformitätsbewertung von individuellen gearbeiteten Berufs- und Sicherheitsschuhen.

Anwendungsbereiche

Es sind alle Arbeitsplätze betroffen wo das tragen eines Sicherheits- oder Berufsschuhes vorgeschrieben ist, und wo ein/e Arbeitnehmer/in eine orthopädische Einlage oder eine Schuhzurichtung benötigt.

Diese persönliche PSA (persönlicher Schutzausrüstung) muss Baumustergeprüft sein. Da eine nachträgliche Änderung bei Standart Sicherheitsschuhen nicht konform ist, gibt es spezielle genormte Modelle, die dafür geeignet sind.

Es dürfen nur mehr orthopädische Einlagen und Zurichtungen von zertifizierten Orthopädieschuhmachern verwendet werden - private Einlagen in Sicherheitsschuhen zu tragen, ist nicht mehr zulässig.

Wir können Ihnen gerne Auskunft geben, welche Modelle und Marken geeignet sind!

Ablauf
  • Es wird eine Verordnung des Arztes benötigt, der die Art des Hilfsmittels verordnet - z. B.:
    • 1 Paar orth. Einlagen für Arbeitsschuhe, bei Diagnose Senk-Spreizfuß oder
    • 1 Höhenausgleich von 1,5 cm links, bei Diagnose Beckenschiefstand
  • Anschließend wird eine Verwendungsbescheinigung benötigt, damit man die Sicherheitsklasse festlegen kann - Verwendungsbescheinigung (ÖNORM Z 1259:2017)
    • § 70 Abs. 1 Z 4 ASchG stellt die Verpflichtung der Arbeitgeber/innen, für die Berücksichtigung der ergonomischen Anforderungen und der gesundheitlichen Erfordernisse der Arbeitnehmer/innen zu sorgen, klar.
    • § 70 Abs. 1 Z 5 ASchG legt fest, dass Arbeitgeber/ innen für eine erforderliche Anpassung von PSA (persönliche Schutzausrüstung) zu sorgen haben.
  • Nach der Begutachtung können wir einen Kostenvoranschlag erstellen, den der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bestätigen muss.
    Bitte geben Sie auch gleich die korrekte Rechnungsanschrift an!

Den Rest erledigen wir für Sie!

Wir führen die normkonforme orthopädische Versorgung und Dokumentation durch.